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Aktuelles

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales  (BMAS) hat die Rahmenbedingungen für den Gründungszuschuss  geändert.  Seit dem 28.12.2011 gelten strengere Richtlinien für die Vergabe der Zuschüsse für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit.


Seit dem 17. Mai 2010 gelten für Dienstleistungserbringer neue Informationspflichten. Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll für mehr Transparenz im Dienstleistungsmarkt sorgen. Dienstleister sollten unbedingt ihre Geschäftspapiere und ihren Internetauftritt überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgeld bis zu 1.000 Euro sowie kostenintensive Abmahnungen.

 

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